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20.01.2012

Man sollte sich vorher zwei Mal überlegen etwas Böses anzustellen

In der 11. Klasse des Oberstufenzentrums Cottbus fand eine Arbeitsgemeinschaft im Fach Recht statt. Zu diesem Anlass lud unsere Recht-Lehrerin Frau Graumüller einen Staatsanwalt ein. Herr Lehmann ist Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft in Cottbus und erzählte und erklärte uns einiges zu seinem Beruf und den sonstigen Tätigkeiten rund um juristische Angelegenheiten, doch später mehr dazu.

Vier Wochen lang besuchte er unseren Unterricht für zwei Schulstunden.In diesen Unterrichtsstunden, in denen er uns seinen Beruf und seine Tätigkeiten näher brachte, behandelte er Themen wie weitere Berufe im juristischen Bereich (z.B. Richter), Strafbarkeiten im Straßenverkehr, wie ein Fall im Strafrecht schrittweise gelöst wird, Verhaltensweisen beim Gericht, die vier wichtigen Punkte zur Prüfung eines strafrechtlichen Sachverhalts: objektiver Tatbestand, subjektiver Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), der Unterschied zu einem Zivilprozess und den Ablauf einer Verhandlung, den wir zum Schluss ja selbst mit erleben durften.

Ebenfalls beantwortete er auch unsere Fragen und versuchte uns sein Wissen verständlich näher zu bringen, unter anderem erklärte er uns den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen.

Was auch sehr interessant war, waren die unterschiedlichen Urteile, die ein Gericht fällen kann, um den Täter zu bestrafen. Dabei gibt es Geldstrafen bis hin zu langjährigen Freiheitsstrafen.

Auch was das Alter des Täters betrifft, gibt es Einschränkungen, denn im Alter bis 14 ist man nicht strafmündig, von 14 – 18 ist man bedingt strafmündig, bis 21 wird man nun als Heranwachsender bezeichnet und ist somit eventuell strafmündig, jedoch ist man nach dem 21. Lebensjahr voll strafmündig und kann für jede Tat bestraft werden.

Nach diesen Wochen begleitete er uns zu einer realen Gerichtsverhandlung am 3.11.2011 ins Amtsgericht Cottbus.
Es wurden 2 Personen angeklagt, eine junge Frau und ein junger Mann. Er soll einen anderen jungen Mann zusammengeschlagen haben und sie machte sich durch unterlassene Hilfeleistung strafbar. Weiterhin wurde sie wegen Einbruch in eine Wohnung und dem Diebstahl ihres eigenen Autos von einem Lagerplatz für beschlagnahmte Fahrzeuge angeklagt. Leider konnten wir den Verlauf der Verhandlung nicht bis zum Ende verfolgen, weil diese vertagt wurde, da einige der wichtigen Zeugen fehlten und daher nicht aussagen konnten. Von der Polizei konnten sie nicht vorgeführt werden, da sie sich nicht ihrer Wohnung aufhielten.

Doch als Herr Lehmann ein weiteres Mal unsere Schule besuchte, um dieses Mal mit einer anderen Klasse sein Wissen zu teilen, erzählte er unserer Lehrerin Frau Graumüller, das endgültige Ergebnis der Verhandlung.

Das Urteil fiel so aus, dass beide wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung bestraft wurden.


Monika Girke Klasse 11

 

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