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06.01.2012

Rechtunterricht mal anders

Vom 16.09.11 bis hinein in den November kam ein wenig frischer Wind in den Rechtunterricht der 11. Klassen in Form von Herrn Lehmann, seines Zeichens Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Cottbus. In 4 Doppelstunden wurde uns Schülern alles Wichtige zu juristischen Berufen, zur Strafbarkeit sowie der Einschätzung des Strafmaßes, wie man Fälle im Strafrecht löst, der Ablauf einer Verhandlung und zum Unterschied zwischen Straf- und Zivilprozess vermittelt. Insbesondere den letzten drei Themen wurde eine wichtige Rolle zu teil, da der Besuch einer Verhandlung beim Amtsgericht in Cottbus geplant wurde.

Diese Verhandlung fand dann am 3.11.11 um 9 Uhr statt. Nachdem alle im Gericht angekommen waren und sich sowohl die Staatsanwältin, die Verteidiger, die Jugendgerichtshilfe, da beide noch unter 21 Jahren alt waren, als auch der Richter mit seinen zwei Schöffen eingefunden hatten, konnte die Verhandlung beginnen.

Den Anfang machte die Staatsanwältin mit dem Vorlesen der Anklage. Demnach wurde den Angeklagten neben Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung und Freiheitsberaubung und Fahren ohne Versicherung zur Last gelegt. Danach durften sich die Angeklagten dazu äußern, was der Mann zwar annahm, die Frau jedoch verweigerte. Dann wurde mit der Zeugenbefragung begonnen. Der erste Zeuge war das Opfer der Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Leider konnte man nur Informationen aus den Bildern der Verletzungen des Opfers und der Aussage bei der Polizei entnehmen, da das Gedächtnis des Zeugen bei der Verhandlung ziemlich löchrig zu sein schien. Die zweite Zeugin konnte leider nicht befragt werden, da sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht erscheinen konnte. Die nächsten beiden Zeugen wurden dann zum Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein befragt. Der letzte Zeuge tauchte dann jedoch nicht auf und tat dies auch nach längerem Warten des Gerichtes nicht. Es war ein so wichtiger Zeuge, dass die Verhandlung aufgrund des Nichterscheinens vertagt werden musste. Zum Schluss legte die Angeklagte noch ein Geständnis ab, welches jedoch sehr widersprüchlich war. Somit wurde die Verhandlung vertagt und es erging die Anordnung, dass der fehlende Zeuge einen Tag vor dem nächsten Termin in Gewahrsam genommen werden soll sowie ein Bußgeld wegen Nichterscheinens verhängt.

Alles in allem war diese Arbeitsgemeinschaft sehr interessant und eine nette Abwechslung zum normalen Unterricht.

 

Charlyn Filter - Rechtkurs G11/2

 

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