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Voraussetzungen

mindestens erweiterte Berufsbildungsreife für den Beruf Sozialassistent/-in
Fachoberschulreife bei dem Beruf Gestaltungstechnische Assistentin / Gestaltungstechnischer Assistent (Bei Übernachfrage werden Bewerber/-innen in einem Auswahlverfahren ermittelt. Die Forderung eines Nachweises der hinreichenden gestalterischen Befähigung behält sich das OSZ vor.)

Die Voraussetzung Fachoberschulreife kann erreicht werden durch:

Abschluss der 10. Klasse der Gesamtschule, der Realschule, des Gymnasiums oder der Förderschule

oder

gleichgestellter Abschluss der Berufsschule

oder

Abschluss der Abendschule (vergleichbare Qualifikation)

 

(einschließlich der gesundheitlichen Eignung gemäss Jugendarbeitsschutzgesetz)

 

 
 
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