Voraussetzungen
mindestens erweiterte Berufsbildungsreife für den Beruf Sozialassistent/-in
Fachoberschulreife bei dem Beruf Gestaltungstechnische Assistentin / Gestaltungstechnischer Assistent (Bei Übernachfrage werden Bewerber/-innen in einem Auswahlverfahren ermittelt. Die Forderung eines Nachweises der hinreichenden gestalterischen Befähigung behält sich das OSZ vor.)
Die Voraussetzung Fachoberschulreife kann erreicht werden durch:
Abschluss der 10. Klasse der Gesamtschule, der Realschule, des Gymnasiums oder der Förderschule
oder
gleichgestellter Abschluss der Berufsschule
oder
Abschluss der Abendschule (vergleichbare Qualifikation)
(einschließlich der gesundheitlichen Eignung gemäss Jugendarbeitsschutzgesetz)





