Voraussetzungen
Sozialwesen (Aufnahmebedingungen für die vollzeitschulische Ausbildung)
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Fachoberschulreife und einschlägiger Berufsabschluss (z.B. Sozialassistent)
oder
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Fachoberschulreife und nichteinschlägiger Berufsabschluss und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
oder
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Fachhochschulreife bzw. allgemeine Hochschulreife und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit
Sozialwesen (Aufnahmebedingungen für die tätigkeitsbegleitende Ausbildung)
Zusätzlich zu den oben angeführten Bedingungen ist der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen praktischen Tätigkeit sowie die Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige Tätigkeit mit Zusage, das OSZ über die Beendigung der hauptberuflichen Tätigkeit zu informieren, erforderlich.
Bautechnik
Für die Zulassung und Ausbildung werden benötigt:
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Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Schulabschluss
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Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Ausnahmen möglich)
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Eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr
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Anstelle der einjährigen Berufstätigkeit kann sofort nach Abschluss der Berufsausbildung mit dem Studium begonnen werden und das Studium um ein Jahr Praktikum verlängert werden
einschlägige Zugangsberufe sind u.a.:
Bauzeichner, Beton- und Stahlbetonbauer, Dachdecker, Fliesenleger, Gleisbauer, Isolierer, Maler, Maurer, Steinmetz, Straßenbauer, Trockenbauer, Wasserbauer, Zimmerer





